Die korrekte Gefahrgutkennzeichnung beginnt mit der exakten Identifikation der UN-Nummer und der dazugehörigen Gefahrgutklasse des Stoffes, den Sie transportieren möchten. Sobald diese feststehen, kleben Sie die vorgeschriebenen rautenförmigen Gefahrzettel (mindestens 10 x 10 Zentimeter groß) und die jeweilige UN-Nummer gut sichtbar auf die Außenseite des Versandstücks. Geht es um Fahrzeuge oder Container, kommen Großzettel (Placards) und orangefarbene Warntafeln zum Einsatz. Zudem müssen alle verwendeten Schilder, Labels und Aufdrucke witterungsbeständig sein und den gesetzlichen Normen (wie dem ADR für den Straßenverkehr) entsprechen.
Wenn Sie gefährliche Güter verpacken oder auf den Weg bringen, tragen Sie die Verantwortung dafür, dass alle Beteiligten in der Transportkette sofort erkennen, womit sie es zu tun haben. Ein falsches oder unleserliches Etikett führt nicht nur zu Bußgeldern und Transportverzögerungen, sondern kann bei Unfällen die Arbeit von Rettungskräften massiv behindern. Schauen wir uns an, wie Sie die Vorgaben sicher und praxistauglich umsetzen.
Das Transportrecht unterscheidet sich grundlegend von den Vorgaben am reinen Arbeitsplatz. Wenn Sie im eigenen Lager eine Flasche mit Chemikalien etikettieren, gelten andere Regeln, als wenn Sie genau diese Flasche mit einem Paketdienstleister oder einer Spedition verschicken.
Gefahrstoff vs. Gefahrgut: Den Unterschied beachten
Oft werden die Begriffe Gefahrstoff und Gefahrgut verwechselt. Hier liegt eine der häufigsten Fehlerquellen. Ein Gefahrstoff wird nach dem GHS-System (Globally Harmonized System) gekennzeichnet. Das sind die bekannten quadratischen, auf der Spitze stehenden Schilder mit rotem Rand und schwarzem Symbol auf weißem Grund. Diese Kennzeichnung ist entscheidend für den Umgang und die Lagerung am Arbeitsplatz.
Sobald Sie diesen Stoff aber für den Transport verpacken und auf öffentlichen Wegen bewegen, wird er zum Gefahrgut. Ab diesem Moment greift das Transportrecht, für den Straßenverkehr in Europa ist das beispielsweise das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Jetzt benötigen Sie Gefahrzettel. Diese sind ebenfalls rautenförmig, nutzen aber spezifische Hintergrundfarben (wie Rot, Blau, Gelb oder Orange), zeigen in der unteren Ecke eine Ziffer für die Gefahrgutklasse und nutzen teilweise andere Symbole. Ein GHS-Label auf einem Karton ersetzt beim Transport niemals den vorgeschriebenen Gefahrzettel.
Wann muss gekennzeichnet werden?
Die Pflicht zur Kennzeichnung entsteht in dem Moment, in dem das Packstück für den Transport vorbereitet wird. Die Labels müssen angebracht sein, bevor das Paket dem Spediteur oder Frachtführer übergeben wird. Es reicht nicht, die Schilder nur lose beizulegen. Jeder, vom Gabelstaplerfahrer bis zum Kontrolleur des Zolls, muss die Gefahren ohne das Öffnen von Papieren direkt am Packstück ablesen können.
Die 9 Gefahrgutklassen im Detail
Das internationale Transportrecht teilt gefährliche Güter in neun übergeordnete Klassen ein. Die Gefahrzettel visualisieren diese Klassen durch eindeutige Farben und Symbole. Um das richtige Label auszuwählen, müssen Sie wissen, in welche Klasse Ihr Produkt fällt. Diese Information finden Sie im Sicherheitsdatenblatt des Produktes unter Abschnitt 14 (Angaben zum Transport).
Klasse 1: Explosive Stoffe
Hierunter fallen Stoffe und Gegenstände, die explodieren können oder pyrotechnische Eigenschaften haben, wie etwa Feuerwerkskörper, Munition oder Sprengkapseln. Die Gefahrzettel sind orange. Die Klasse 1 ist extrem streng reguliert und unterteilt sich in die Unterklassen 1.1 bis 1.6, die das genaue Gefahrenpotenzial (z. B. Massenexplosionsgefahr oder nur geringe Gefahr) angeben. Diese Unterklasse muss oft zusammen mit einem Verträglichkeitsgruppen-Buchstaben direkt auf dem orangefarbenen Zettel stehen.
Klasse 2: Gase
Gase verhalten sich beim Transport besonders kritisch, da sie oft unter hohem Druck stehen, tiefgekühlt oder verflüssigt sind. Die Klasse 2 unterscheidet sich optisch je nach Art des Gases:
Rote Zettel mit einer Flamme stehen für entzündbare Gase (z. B. Propan, Butan).
Grüne Zettel mit einer Gasflasche signalisieren nicht entzündbare, nicht giftige Gase (z. B. Stickstoff, Druckluft).
Weiße Zettel mit einem Totenkopf warnen vor giftigen Gasen (z. B. Chlor).
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
Dies ist eine der am häufigsten transportierten Klassen. Sie umfasst Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, aber auch viele Lösungsmittel, Farben und Alkohole. Der Gefahrzettel ist rot und trägt das Flammensymbol sowie die Ziffer 3 in der unteren Ecke.
Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe
Feste Stoffe, die leicht brennen, spontan in Brand geraten können oder bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase entwickeln, gehören in die Klasse 4. Das optische Erscheinungsbild der Labels variiert hier stark:
Klasse 4.1 (entzündbare feste Stoffe): Weiß mit senkrechten roten Streifen.
Klasse 4.2 (selbstentzündliche Stoffe): Obere Hälfte weiß, untere Hälfte rot.
Klasse 4.3 (Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln): Komplett blau.
Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe und organische Peroxide
Diese Stoffe brennen oft nicht selbst, geben aber Sauerstoff ab und können dadurch Brände extrem anfachen. Die Klasse 5.1 (entzündend wirkende Stoffe) nutzt gelbe Schilder mit einem Symbol, das eine Flamme über einem Kreis zeigt. Die Klasse 5.2 (organische Peroxide) nutzt hingegen Schilder, deren obere Hälfte rot und deren untere Hälfte gelb ist.
Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
Wenn von Stoffen bei Einatmung, Verschlucken oder Hautkontakt eine erhebliche Gesundheitsgefahr oder Lebensgefahr ausgeht, fallen sie in die Klasse 6.1 (giftige Stoffe). Der Zettel ist weiß und zeigt einen schwarzen Totenkopf. Biologisches Material, wie medizinische Proben, die Viren oder Bakterien enthalten, fallen in die Klasse 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe). Das Etikett ist ebenfalls weiß, zeigt aber statt des Totenkopfs das Symbol für Biogefährdung (drei ineinandergreifende Sicheln).
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Radioaktives Material erfordert spezielle Labels, die in drei Kategorien (I-WEISS, II-GELB, III-GELB) unterteilt sind. Sie zeigen das Trefoil-Symbol. Bei diesen Zetteln müssen Sie zwingend manuelle Eintragungen vornehmen: Der Inhalt (welches Isotop) und die Aktivität des Stoffes müssen direkt auf das Etikett geschrieben oder gedruckt werden.
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Säuren und Laugen, die Gewebe zerstören oder Metalle angreifen (z.B. Schwefelsäure, Natronlauge), werden mit Zetteln der Klasse 8 gekennzeichnet. Das Schild ist in der unteren Hälfte schwarz mit weißer Schrift, in der oberen Hälfte weiß. Das Symbol zeigt zwei Reagenzgläser, aus denen Flüssigkeit auf eine Hand und auf ein Stück Metall tropft.
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe
Alles, was gefährlich ist, aber nicht in die Klassen 1 bis 8 passt, landet in Klasse 9. Das Schild zeigt in der oberen Hälfte senkrechte schwarze Streifen auf weißem Grund. Dies betrifft beispielsweise Asbest oder Trockeneis. Eine sehr wichtige Rolle spielt die Unterklasse 9A für Lithium-Batterien. Der Zettel zeigt neben den Streifen zusätzlich Batterien, von denen einige brennen. Da Lithium-Ionen-Akkus heute massenhaft versendet werden, ist dieser Gefahrzettel inzwischen einer der wichtigsten im Logistikalltag.
Etiketten, Placards und Warntafeln richtig anbringen

Nachdem die Klasse feststeht, geht es an die praktische Umsetzung vor Ort. Wo und wie Schilder angebracht werden, hängt von der Größe der Verpackung und des Transportmittels ab.
Gefahrzettel (Labels) auf Versandstücken
Für gewöhnliche Kartons, Fässer oder Kanister verwenden Sie Gefahrzettel. Diese müssen als Quadrat auf der Spitze stehen (rautenförmig) und standardmäßig Kantenlängen von mindestens 100 x 100 Millimetern aufweisen. Sie müssen auf dem Paket eine Seite finden, auf der der Zettel komplett plan aufliegt. Er darf nicht um eine Kante geknickt werden. Wenn Sie ein sehr kleines Packstück haben, bei dem ein 10 x 10 cm Zettel absolut nicht passt, erlaubt der Gesetzgeber in Ausnahmefällen kleinere Etiketten, solange die Symbole und Zahlen noch deutlich erkennbar bleiben. Zwingend vorgeschrieben ist neben dem Gefahrzettel in der Regel auch der Aufdruck der UN-Nummer in einer vorgeschriebenen Mindestschriftgröße (meist 12 mm, bei kleinen Paketen entsprechend kleiner).
Großzettel (Placards) an Containern und Fahrzeugen
Was der Gefahrzettel für den Karton ist, ist der Großzettel (Placard) für den Lkw, den Eisenbahnwaggon oder den Seecontainer. Placards funktionieren nach exakt demselben optischen Prinzip wie die kleinen Gefahrzettel, sind aber viel größer – mindestens 250 x 250 Millimeter. Seecontainer müssen auf allen vier Seiten mit Placards beklebt werden. Straßenfahrzeuge, die Gefahrgut als Schüttgut oder in Tanks transportieren, erhalten auf beiden Längsseiten und hinten entsprechende Placards.
Orangefarbene Warntafeln an Fahrzeugen
Jeder hat sie schon einmal an einem Lkw gesehen: Die rechteckigen, orangefarbenen, rückstrahlenden Tafeln (meist 40 x 30 cm) mit schwarzem Rand. Sie regeln die grundsätzliche Kennzeichnung des Fahrzeugs.
Bei Stückguttransporten (viele einzelne Pakete im Lkw) bleiben die Tafeln vorn und hinten oft blanko, also ohne Nummern.
Bei Tankwagen oder Schüttguttransporten sind die Tafeln mit zwei Nummernreihen versehen. Die untere Nummer ist die vierstellige UN-Nummer, die genau angibt, welcher Stoff im Tank ist (z. B. 1202 für Diesel).
Die obere Nummer ist die Kemler-Zahl (Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr). Sie besteht aus zwei bis drei Ziffern. Die erste Ziffer steht für die Hauptgefahr (z. B. 3 für entzündbare Flüssigkeit). Wird die Ziffer verdoppelt (z.B. 33), bedeutet dies eine Zunahme der Gefahr (sehr leicht entzündlich). Steht ein “X” vor der Nummer, bedeutet das: Vorsicht, dieser Stoff reagiert gefährlich mit Wasser – für die Feuerwehr eine lebensrettende Information, um nicht einfach mit dem Löschwasserschlauch vorzugehen.
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Materialanforderungen und Haltbarkeit

Sie dürfen Gefahrzettel nicht einfach auf normales Druckerpapier kopieren und mit Klebestift auf den Karton drücken. Das Transportrecht formuliert genaue physikalische Anforderungen an die Haltbarkeit.
Witterungsbeständigkeit und die BS 5609-Norm
Gefahrgutetiketten müssen den Bedingungen des jeweiligen Transportwegs standhalten. Im Straßenverkehr herrschen Regen, Frost und UV-Strahlung. Noch anspruchsvoller ist der Seeverkehr (Geregelt im IMDG-Code). Hier müssen alle Kennzeichnungen drei Monate direkt im Meerwasser überstehen, ohne sich vom Fass oder Container zu lösen und ohne dass der Aufdruck unleserlich wird. Geregelt wird dies über die Norm BS 5609. Wenn Sie per Schiff versenden, achten Sie zwingend darauf, dass Ihre Etikettenlieferanten “BS 5609-zertifizierte” Materialien anbieten. Das betrifft sowohl das Basismaterial (meist PE oder PVC-Folien) als auch den genutzten Farbdruck oder Thermotransfer-Farbband.
Haftung auf schwierigen Untergründen
Ein glatter Pappkarton ist ein idealer Untergrund. In der industriellen Praxis kleben Gefahrzettel aber oft auf rauen Metallfässern, gebogenen Kunststoffkanistern oder schmutzigen, rekonditionierten IBC-Containern aus Polyethylen. Herkömmliche Standardkleber stoßen hier schnell an ihre Grenzen und fallen nach wenigen Tagen durch Temperaturschwankungen ab. Verwenden Sie für Industrieverpackungen spezielle Folienetiketten mit extrem starkem Kautschuk- oder modifiziertem Acrylatklebstoff. Bei Containern, die Temperaturschwankungen unterliegen und sich ausdehnen, muss zudem die Folie selbst flexibel genug sein, um diese Spannungen aufzunehmen, ohne einzureißen.
Sonderfälle und praktische Herausforderungen
| Gefahrgutkennzeichnung | Richtig anwenden |
|---|---|
| Schilder | Deutlich sichtbar und gut lesbar anbringen |
| Labels | Korrekt auf Verpackungen anbringen |
| Symbole | Verwendung gemäß den geltenden Vorschriften |
Im Alltag tauchen immer wieder Situationen auf, in denen die Standardkennzeichnung abgeändert werden darf oder sogar ergänzt werden muss. Diese Ausnahmeregelungen sind sehr wichtig, um effizient zu arbeiten, ohne die Sicherheit zu gefährden.
Begrenzte Mengen (Limited Quantities / LQ)
Wer Haarspraydosen, kleine Mengen Farbe oder bestimmte Reinigungsmittel verschickt, muss nicht das volle Pflichtprogramm des Gefahrgutrechts durchlaufen. Wenn die gefährlichen Stoffe in relativ kleinen Einzelverpackungen (meist bis zu 1 bis 5 Liter/Kilogramm je Innenverpackung) und in einer stabilen Außenverpackung (max. 30 kg Bruttogewicht) untergebracht sind, fallen sie unter die Regelung für “Begrenzte Mengen”.
In diesem Fall kleben Sie keine bunten Gefahrzettel mit UN-Nummern mehr auf das Paket. Stattdessen nutzen Sie das LQ-Kennzeichen: Eine weiße, auf der Spitze stehende Raute, deren obere und untere Spitze schwarz gefüllt ist. Diese Erleichterung spart massive Kosten im Transport, da das Paket dann meist wie normales Stückgut transportiert werden darf – allerdings muss das LQ-Label präzise und sichtbar platziert sein.
Markierung für freigestellte Mengen (Excepted Quantities / EQ)
Für noch kleinere Mengen, etwa bei Laborproben von wenigen Millilitern in speziell stoßsicheren Verpackungen, gibt es das EQ-Zeichen (Freigestellte Mengen). Das Etikett unterscheidet sich komplett von typischen Labels. Es ist ein rot schraffierter Rahmen auf weißem Grund mit einem roten “E” im Zentrum. Zusätzlich müssen in dieses Schild die Ziffer der Gefahrgutklasse sowie der Name des Absenders oder Empfängers direkt eingetragen werden.
Umverpackungen richtig kennzeichnen (Overpacks)
Ein klassischer Fehler in der Versandabteilung passiert beim Stretchen von Paletten. Sie haben zehn perfekt gekennzeichnete Kartons mit Gefahrgut. Nun setzen Sie diese auf eine Europalette und wickeln schwarze Stretchfolie darum. In diesem Moment ist keine Kennzeichnung mehr sichtbar, und hier greift die Regel für die Umverpackung.
Sie müssen zwingend alle relevanten Gefahrzettel und UN-Nummern, die sich auf den Paketen unter der Folie befinden, noch einmal gut sichtbar außen auf der Folie anbringen. Zusätzlich müssen Sie das Ganze mit dem Wort “UMVERPACKUNG” (bzw. “OVERPACK” für internationalen Versand) markieren. Die Buchstaben für dieses Wort müssen zwingend mindestens 12 Millimeter hoch sein. Ignorieren Sie diese Regel, bleibt die Palette bei der nächsten Kontrolle stehen.
Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
Zusätzlich zur eigentlichen Gefahrgutklasse haben viele Chemikalien Eigenschaften, die Fische oder Pflanzenökosysteme zerstören. Ist ein Stoff gesetzlich als wassergefährdend eingestuft, reicht der klassische Gefahrzettel nicht aus. Dann muss auf dem Packstück das Kennzeichen für umweltgefährdende beziehungsweise gewässergefährdende Stoffe angebracht werden. Dieses Symbol ist leicht zu erkennen: Es zeigt einen verdorrten Baum und einen toten Fisch. Auch dieses Schild muss als auf der Spitze stehendes Quadrat angebracht werden und denselben Haltbarkeitsanforderungen genügen.
Vermeiden widersprüchlicher Etiketten
Verpackungen, die wiederverwendet werden, bergen ein hohes Risiko für Fehlkennzeichnungen. Ein gebrauchter Karton, der früher entzündbare Flüssigkeiten enthielt, wird vom Lagerarbeiter aus Versehen für eine ganz normale, ungefährliche Maschinenteillieferung genutzt. Befindet sich der rote Gefahrzettel der Klasse 3 noch auf der Box, bewirkt er einen massiven bürokratischen Alarm auf dem Transportweg. Frachtführer müssen davon ausgehen, dass der Karton Gefahrgut enthält. Entfernen Sie daher alte Gefahrzettel vor einem Neuversand grundsätzlich restlos oder überkleben Sie sie vollständig mit neutralen Abdecketiketten. Eine irreführende Gefahrgutkennzeichnung stellt genauso einen Verstoß gegen die Vorschriften dar wie eine völlig fehlende Kennzeichnung.
FAQs
1. Was ist Gefahrgutkennzeichnung?
Die Gefahrgutkennzeichnung ist ein System zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gütern, um Personen vor möglichen Gefahren zu warnen. Sie umfasst Schilder, Labels und Symbole, die auf Verpackungen, Transportbehältern und an Lagerorten angebracht werden.
2. Welche Arten von Gefahrgutkennzeichnung gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Gefahrgutkennzeichnung, darunter Gefahrensymbole, Gefahrstoffetiketten, Gefahrgutplaketten und Gefahrgutwarntafeln. Diese Kennzeichnungen informieren über die Art der Gefahr, die von einem bestimmten Stoff oder Gut ausgeht.
3. Welche Bedeutung haben die verschiedenen Symbole und Schilder?
Die Symbole und Schilder in der Gefahrgutkennzeichnung geben Informationen über die Art der Gefahr (z.B. explosiv, ätzend, giftig), die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Schutzausrüstung, Handhabungshinweise) und die Notfallmaßnahmen im Falle eines Unfalls.
4. Wer ist für die korrekte Anwendung der Gefahrgutkennzeichnung verantwortlich?
Die korrekte Anwendung der Gefahrgutkennzeichnung liegt in der Verantwortung des Herstellers, des Verpackers, des Versenders und des Transporteurs von gefährlichen Stoffen und Gütern. Sie müssen sicherstellen, dass die Kennzeichnung den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
5. Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Gefahrgutkennzeichnung?
Die Gefahrgutkennzeichnung wird in Deutschland durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. Diese Vorschriften legen die Anforderungen an die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gütern fest.

