E-learning IMDG Code für personal

Das E-Learning IMDG Code für Personal ist ein Online-Kurs, der speziell für Mitarbeiter entwickelt wurde, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf dem Seeweg betraut sind. Der Kurs basiert auf dem Internationalen Seeschiffahrtsübereinkommen (SOLAS) und dem Internationalen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf See (IMDG Code).

Die Teilnehmer lernen die Vorschriften und Anforderungen für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf See und die korrekte Handhabung und Kennzeichnung dieser Güter. Der Kurs vermittelt auch Kenntnisse über die Gefahren von gefährlichen Gütern und wie man Unfälle vermeidet.

Das E-Learning IMDG Code für Personal ist flexibel und kann von den Teilnehmern jederzeit und überall durchgeführt werden. Der Kurs besteht aus verschiedenen Modulen, die jeweils spezielle Themen abdecken. Die Teilnehmer können den Kurs in ihrem eigenen Tempo absolvieren und müssen am Ende einen Test bestehen, um ihre Kenntnisse zu überprüfen.

Die Vorteile des E-Learning IMDG Code für Personal liegen auf der Hand. Zum einen spart der Online-Kurs Zeit und Kosten im Vergleich zu Präsenzschulungen. Zum anderen können die Teilnehmer den Kurs von jedem Ort aus absolvieren, solange eine Internetverbindung besteht. Der Kurs ist auch interaktiv gestaltet und bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Feedback zu erhalten.

Darüber hinaus können Unternehmen mit dem E-Learning IMDG Code für Personal sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Beförderung von gefährlichen Gütern auf See verfügen. Dies kann dazu beitragen, Unfälle und Schäden zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter und der Umwelt zu gewährleisten.

Insgesamt ist das E-Learning IMDG Code für Personal eine effektive Möglichkeit, die Mitarbeiter auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Anforderungen für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf See zu halten. Es bietet eine flexible und kosteneffektive Schulungslösung, die Unternehmen helfen kann, ihre Verpflichtungen im Bereich der Sicherheit und Compliance zu erfüllen.

Ansteckungsgefährlicher Stoffen und Freistellungen

Stoffe, die keine ansteckungsgefährlichen Stoffe enthalten, oder Stoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, es sei denn, sie entsprechen den Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse.

Auch Stoffe, die Mikroorganismen enthalten, die gegenüber Menschen oder Tieren nicht pathogen sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, es sei denn, sie entsprechen den Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse. Und Stoffe in einer Form, in der jegliche vorhandene Krankheitserreger so neutralisiert oder deaktiviert wurden,dass sie kein Gesundheitsrisiko mehr darstellen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, es sei denn, sie entsprechen den Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse. Medizinische Geräte, denen freie Flüssigkeit entzogen wurde, gelten als den Vorschriften dieses Absatzes entsprechend und unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Stoffe, bei denen sich die Konzentration von Krankheitserregern auf einem in der Natur vorkommenden Niveau befindet (einschliesslich Nahrungsmittel und Wasserproben) und bei denen nicht davon auszugehen ist, dass sie ein bedeutsames Infektionsrisiko darstellen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, es sei denn, sie entsprechen den Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse.

Getrocknetes Blut, das durch Aufbringen eines Bluttropfens auf ein saugfähiges Material gewonnen wird, unterliegt nicht den Vorschriften des ADR. Vorsorgeuntersuchungsproben (Screening-Proben) für im Stuhl enthaltenes Blut unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Blut oder Blutbestandteile, die für Zwecke der Transfusion oder der Zubereitung von Blutprodukten für die Verwendung bei der Transfusion oder der Transplantation gesammelt wurden, und alle Gewebe oder Organe, die zur Transplantation bestimmt sind, sowie Proben, die zu diesen Zwecken entnommen wurden, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben. Suche Sie einen Basiskurs für Personen, die am Transport gefährlicher Güter auf der Straße beteiligt sind? Vielleicht passt der E-learning Gefahrgut Basiskurs

 

Image: @stillonthemove.eu – R. Baas

Unterweisung von Personen durch E-elearning, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind

Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten nach den Vorschriften des Abschnitts 1.3.2 unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.
Bem. 1. Wegen der Ausbildung des Sicherheitsberaters siehe anstelle dieses Abschnitts Abschnitt 1.8.3. 2. Wegen der Schulung der Fahrzeugbesatzung siehe anstelle dieses Abschnitts Kapitel 8.2.
3. Für die Unterweisung in Bezug auf die Klasse 7 siehe auch Unterabschnitt 1.7.2.5.

Je nach Verantwortlichkeiten und Aufgaben muss die betreffende Person in folgender Form unterwiesen sein:

Das Personal muss mit den allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter vertraut gemacht sein.

Das Personal muss seinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten entsprechend über die Vorschriften unterwiesen sein, die die Beförderung gefährlicher Güter regeln.
In den Fällen, in denen die Beförderung gefährlicher Güter multimodale Transportvorgänge umfasst, muss das Personal die für andere Verkehrsträger geltenden Vorschriften kennen.

Entsprechend den bei der Beförderung gefährlicher Güter und ihrer Be- und Entladung möglichen Gefahren einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen muss das Personal über die von den gefährlichen Gütern ausgehenden Risiken und Gefahren unterwiesen sein.
Ziel der Unterweisung muss es sein, dem Personal die sichere Handhabung und die Notfallmaßnahmen zu verdeutlichen.

Auch ein E-Learning Gefahrgut Basiskurs für Ihre Mitarbeiter?